Das Prinzip "Eine Person - ein Pass" wurde von der Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.
Ab 15. Juni 2012: Kinderreisepass mit Chip
Bereits seit dem 15. Juni 2009 gibt es keine neue Miteintragung von Kindern und jeder – also auch jedes Kind – bekommt einen eigenen Reisepass mit Chip (Gebühr für den Kinderreisepass mit Chip: 30 Euro, ab dem 12. Geburtstag EUR 75,90). Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben noch bis 14. Juni 2012 gültig. Nach diesem Datum werden diese automatisch ungültig. Spätestens ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind bei einer Auslandsreise einen eigenen Reisepass. Die Gültigkeit des elterlichen Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon aber unberührt: Der Reisepass der Eltern gilt bis zum darin gedruckten Ablaufdatum.
Gültigkeitsdauer von Kinder-Reisepässen:
•Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre.
•Ab dem zweiten Geburtstag bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr muss der Reisepass für ein Kind alle fünf Jahre erneuert werden.
•Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.
Weiterführende Informationen zur Reisepass-Ausstellung finden Sie hier:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/2/Seite.020000.html
Veranstaltungen 2013
Neues Bürgerservice: Aktivierung der Handysignatur
ASZ Pattendorf - ab sofort jeden Freitag von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet;
Kompostanlage Mühldorf - ab 6. April 2013 jeden Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet!